Bundesrat: Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
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Der Bundesrat hat am 16.12.2022 der Änderung von § 2 der Steueroasen-Abwehrverordnung zugestimmt. Darin sind die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete gemäß EU-Liste aufgeführt.
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