Das FG Münster hat zur Aussetzung der Vollziehung bei Geltendmachung eines verfassungswidrig zu niedrigen Grundfreibetrags im Jahr 2023 Stellung bezogen. Mehr zum Thema ‚Grundfreibetrag’…Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
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