FinMin: Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide
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In Thüringen werden Einsprüche, in denen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden, von der Bearbeitung zurückgestellt, bis ein Verfahren am Finanzgericht oder einer höheren Instanz entschieden ist.
In einem neuen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung seine bisherigen Schreiben mit Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet. Mehr zum Thema ‚Insolvenzverfahren’…
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