Praxis-Tipp: Haftung des Strohmann-Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Veröffentlicht von am
Ist der Geschäftsführer einer GmbH nicht in der Lage, eine Aufgaben zu übernehmen, muss er eine andere Personen einschalten, die er sorgfältig auswählen und überwachen muss.
Das FG Münster hat entschieden, dass einer Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen. Mehr Weiterlesen…
Das FG Münster hat entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
Arbeiten Grenzgänger und Grenzgängerinnen im Homeoffice im Ausland, stellt sich die Frage, in welchem Land und Umfang sie der Sozialversicherung sowie der Lohnsteuer unterliegen. Entscheidend ist dafür oftmals die Zeit, die im Land des Wohnsitzes Weiterlesen…
0 Kommentare