Aufschlüsselung: Neue elektronische Lohnsteuer-Anmeldung ab 2021
Veröffentlicht von am
Spätestens bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraumes hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden. Für Januar 2021 müssen nun erstmals die Lohnsteuern nach dem Bezugsjahr aufgeschlüsselt werden.
Am 19.3.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Der BGH hat seine bislang gefestigte Rechtsprechung zur strafrechtlichen Behandlung unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Umsatzsteuervoranmeldungen und der korrespondierenden Umsatzsteuerjahreserklärung geändert. Er verabschiedet sich vom bisherigen Konzept der prozessualen Tateinheit hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärung. Weiterlesen…
Digitalisierung, Fachkräftemangel und veränderte Mandantenerwartungen stellen die Steuerberatung vor große Herausforderungen. Heiko Geiger, Geschäftsführer der awicontaxGroup, erläutert im Interview die Ergebnisse des awicontax Zukunftskompasses 2026 und erklärt, wie Kanzleien durch Spezialisierung, Kooperation und empathische Beratung Weiterlesen…
0 Kommentare