Kommt der Lieferer seinen Nachweispflichten nicht nach, liegt grundsätzlich keine steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferung vor. Anders wäre es ausnahmsweise, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass der gelieferte Pkw in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist.
Kategorien: Allgemein
0 Kommentare