Das BMF hat sich zur BFH-Rechtsprechung zur Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit im Rahmen der §§ 7 bis 14 AStG geäußert und erläutert, welche Anforderungen an den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.
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