FG Münster: Keine Hinzuschätzungen bei geringfügigen Mängeln in der Kassenführung
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Das FG Münster hat klargestellt, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen.
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