FG Rheinland-Pfalz: Sanierungsgewinne in Altfällen
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Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die gesetzliche Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen es nicht rechtfertigt, in Altfällen Sanierungsgewinne im Wege des Erlasses steuerfrei zu stellen.
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