SanInsFoG und StaRUG – Teil 4: Pflicht für ein System der Risikofrüherkennung
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Das „StaRUG“, das Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes ist, hat u. a. eine gesetzliche Normierung der Pflicht zur Schaffung eines Risikofrüherkennungssystems für Geschäftsleiter gebracht.
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