Die Finanzverwaltung weist auf eine neue Technische Richtlinie für digitalen Grundaufzeichnungen eines elektronischen Aufzeichnungssystems gem. § 146a Abs. 1 AO hin.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert