BFH Pressemitteilung: Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
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Der BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist.
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