Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der 10-jährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn der Besteuerung ausgenommen. Erfahren Sie in diesem Video die Hintergründe der Entscheidung des BFH und was Sie als Steuerexpert:in beachten müssen.
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