Aktualisierung: Vorgehensweise der Finanzämter: Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
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Das Hessische FinMin erläutert die Vorgehensweise der Finanzämter zur Umsetzung des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz).
Das FG Münster hat entschieden, dass einer Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen. Mehr Weiterlesen…
Das FG Münster hat entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
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