Das VG Schwerin bestätigt die Rückforderung einer Dezemberhilfe von einem Online-Reisebüro. Die Antragstellerin hatte sich selbst als indirekt über Dritte betroffen eingestuft, obwohl sie Reisen an Privatpersonen vermittelte. Wer dagegen zutreffende Angaben gemacht hat, steht deutlich besser da.
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