Kann die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen auch für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem „außerhalb des betreuten Wohnens“ gewährt werden?

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert