Praxis-Tipp: Berechnung der Riester-Günstigerprüfung
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Greift die Riester-Günstigerprüfung stellt die im Steuerbescheid enthaltene Zulage grundsätzlich die tatsächlich gewährte Riester-Zulage dar. Bei der Gewährung des Berufseinsteigerbonus wird aber anders gerechnet.
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