Hauptziel der Insolvenzrechtsreform ist, angeschlagenen Firmen zu helfen, sich aus eigener Kraft und Verantwortung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens selbst zu retten. Dazu liefert der Restrukturierungsrahmen ein neues Instrument. Zugleich wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

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