Eine Prognose zu den fehlenden Erfolgsaussichten einer Auskunft durch die Beteiligten als Grundlage für ein Auskunftsersuchen an Dritte erfordert einen klar umrissenen und für die Besteuerung des Steuerpflichtigen erheblichen Sachverhalt; Ermittlungszweck und potentielles Ermittlungsergebnis müssen erkennbar sein.

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