Die Umsätze bei Lieferungen und sonstigen Leistungen werden nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet. Es stellt sich die Frage, ob ein Fitnessstudiobetreiber während der Schließung infolge der Corona-Maßnahmen Umsatzsteuer für die gezahlten Beiträge abführen muss.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert