Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein kann.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert