FG Münster : Keine Sperrfrist für EU-Ausländer bei bereits bestehendem Kindergeldanspruch
Veröffentlicht von am
Das FG Münster hat entschieden, dass die 3-monatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nach § 62 Abs. 1a EStG nicht gilt, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand.
Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…
Die Finanzverwaltung bezieht in einem umfangreichen Schreiben Stellung zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG. Mehr zum Thema ‚Steuerermäßigung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
Das FG Berlin-Brandenburg hat zum Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage bei vorläufiger Einstellung der Kindergeldzahlung entschieden. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Klage’…
0 Kommentare