FG Münster : Keine Sperrfrist für EU-Ausländer bei bereits bestehendem Kindergeldanspruch
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Das FG Münster hat entschieden, dass die 3-monatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nach § 62 Abs. 1a EStG nicht gilt, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand.
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