Die Finanzverwaltung berücksichtigt auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer die Auswirkungen der Corona-Pandemie und hat Maßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrage für Zwecke der Vorauszahlungen bekannt gegeben.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert