Hessisches FG: Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung
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Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt die Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie. Das hat das Hessische FG entschieden.
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