Das BMF wird gebeten, dazu Stellung zu nehmen, in welcher Weise die Übertragung eines Veräußerungsgewinns nach § 6b EStG auf anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Personengesellschaft, an der der Veräußerer mitunternehmerisch beteiligt ist, nach den Vorgaben der AO vorzunehmen ist.

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