BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
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Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu der Frage, ob die Sonderregelungen für Reiseleistungen auch für Unternehmer mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet anwendbar sind.
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