Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung nicht zu den Werbungskosten zu zählen sind.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert