FG Kommentierung: Schätzungsbefugnis des Finanzamts
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Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. So hat das Sächsische FG entschieden.
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