FG Düsseldorf: Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
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Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei sind.
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