FG Münster: Kein Vertrauensschutz für „schlafende Landwirte“
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Das FG Münster hat entschieden, dass für „schlafende Landwirte“ kein Vertrauensschutz infrage kommt, auch wenn landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft vom Finanzamt als Privatvermögen behandelt wurden.
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