FG Münster: Kein Vertrauensschutz für „schlafende Landwirte“
Veröffentlicht von am
Das FG Münster hat entschieden, dass für „schlafende Landwirte“ kein Vertrauensschutz infrage kommt, auch wenn landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft vom Finanzamt als Privatvermögen behandelt wurden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken Stellung bezogen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Am 6.8.2026 hat der BFH sieben sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragsteuerlich ein immaterielles Wirtschaftsgut und kein bloßes Nutzungsrecht darstellt. Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Wirtschaftsgut’…
0 Kommentare