Ziel der Digitalisierungsrichtlinie ist es, EU-Gesellschaften durch mehr digitale Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten wettbewerbsfähig zu halten und die digitale Kommunikationswege im Handels- und Gesellschaftsrecht für Beurkundungen und Registeranmeldungen etc. sicher und effizient zu gestalten.
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