BMF: Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Veröffentlicht von am
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software geändert. Bisher betrug die Nutzungsdauer für Computer drei Jahre. Diese wird nun auf ein Jahr herabgesetzt.
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt Weiterlesen…
Der Bremer Senat will die Tourismusabgabe (Citytax) zum 1.1.2026 um einen halben Prozentpunkt auf 5,5 Prozent des Übernachtungsentgelts erhöhen. Mehr zum Thema ‚Kommunale Steuern’…
Wird eine Bilanzberichtigung vorgenommen, kann sich die Frage stellen, ob dies auch zu einer gewinnwirksamen Auflösung einer § 6b-Rücklage führt. Mehr zum Thema ‚Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Rücklage’…
0 Kommentare