Nur wenige Arbeitnehmer arbeiten gerne und freiwillig an Sonn- und Feiertagen. Um einen Anreiz zu schaffen, zahlen viele Firmen ihren Mitarbeitern deshalb – etwa an Ostern oder Pfingsten – zusätzlich zum normalen Lohn einen Sonn- oder Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt dieser steuerfrei.

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