In einem umfangreichen Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur Versicherungsteuerbarkeit nach § 1 Versicherungsteuergesetz (VersStG).

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert