Bayerisches LfSt: Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 wegen Kurzarbeitergeld
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Die bayerische Finanzverwaltung weist aktuell darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen kann.
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