FG Münster: Umsätze eines Fotostudios unterliegen dem Regelsteuersatz
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Das FG Münster entschied, dass die Umsätze eines Fotostudios dem Regelsteuersatz unterliegen. Der ermäßigte Steuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten kommt hier nicht zur Anwendung.
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