Im letzten Teil unserer Serie zum MwSt-Digitalpaket geht es um die Haftungsnorm des § 25e UStG, die Deutschland schon 2019 – und damit vor dem Inkrafttreten EU-einheitlicher Regelungen – eingeführt hatte. Da durch den neuen § 3 Abs. 3a UStG die Plattformbetreiber fiktiv in die Lieferkette einbezogen werden, läuft die Haftungsnorm in vielen Fällen ins Leere und verliert somit an Bedeutung.

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