Mit dem JStG 2019 wurde § 25 UStG geändert. Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass umfänglich zu überarbeiten. Hierzu hat das BMF einen Entwurf veröffentlicht.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert