Bei einem gemeinsamen Kind kann der Lebensgefährte gegenüber seiner Lebensgefährtin zum Unterhalt verpflichtet sein. In Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung des Unterhalts nach § 33a EStG stellt sich die Frage, inwieweit bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II bei der unterhaltenen Person als Bezug zu berücksichtigen sind.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert