Die Lieferung von Mieterstrom ist eine eigenständige Hauptleistung, sodass Vermieter beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Vorsteuer abziehen können. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
0 Kommentare