Bei der Grundsteuerreform will Nordrhein-Westfalen die Länder-Öffnungsklausel nicht nutzen, sondern das Bundesmodell komplett übernehmen.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert