FG Kommentierung: Anforderungen an die Satzung zum steuerbegünstigten Zweck
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Das Hessische FG hat entscheiden, dass in der Satzung die Art der Steuerbegünstigung – also „gemeinnützig“, „mildtätig“ oder „kirchlich“ – ausdrücklich im Wortlaut der Satzung festgelegt werden muss.
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