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Schleswig-Holsteinisches FG: Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
Das Schleswig-Holsteinisches FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Familienkasse’…

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