Die deutschen Verrechnungspreisvorschriften werden weiter verschärft, nachdem der Bundesrat am 28.5.2021 dem AbzStEntModG zugestimmt hat. Von praktischer Bedeutung sind insbesondere die Neuregelungen zu „Best Method Rule“, immateriellen Werten, Preisanpassungsklauseln und Vorabverständigungsverfahren.

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