Immer noch sind 2,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland in Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat daher die Zugangerleichterungen für die Kurzarbeit noch einmal verlängert. Die bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten nun auch für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Das geht aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ hervor, die noch im Juni 2021 in Kraft treten soll.

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