FG Baden-Württemberg: Sachleistungen eines Kreditinstituts zu Werbezwecken
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Wenn ein Kreditinstitut Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zuwendet, muss keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt werden. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.
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