Der BFH hat entschieden, dass die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr nicht zu Arbeitslohn führt.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert