Trägt der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch eine Bank in der Weise, dass die Bank bei der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an die Bank zahlt, mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden nicht. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.

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