Einkommensteuer: „No-Show-Kosten“ bei Betriebsveranstaltungen
Veröffentlicht von am
Die Gesamtkosten des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden – nicht auf die angemeldeten – Teilnehmer aufzuteilen.
Ein großangelegtes System zur Hinterziehung von Umsatzsteuer im europäischen Fahrzeughandel hat einen Schaden von rund 300 Mio. EUR verursacht. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und Weiterlesen…
0 Kommentare